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Ein Jahr Uploadfilter – was ist das und was hat es gebracht?

UploadfilterEs war der Streit des Jahrhunderts, doch seit dem 1. August 2021 ist es in Kraft, das Uploadfilter Gesetz, welches zu Ängsten, Diskussionen und ausgewachsener Wut geführt hat.

Ganz besonders umstritten war dabei der für Social-Media relevante Teil des Uploadfilters, bekannt als Artikel 17. Doch auch er ist seit einem Jahr in Kraft. Obwohl viele Privatverbraucher und Online-Nutzer in Sorge waren, liegt die Haftung durch das UrhDaG nicht bei den Nutzern, sondern bei den Plattformen.

Was bedeutet dieser Uploadfilter überhaupt in der Praxis?

Aus dem Uploadfilter Artikel 13 wurde in der Endfassung schließlich Artikel 17, der im August 2021 in Kraft trat. Zehntausende Menschen demonstrierten in den deutschen Großstädten wie Hamburg, Düsseldorf und Berlin. Die große Angst damals war, dass Urheberrechtsverletzungen bei Facebook, YouTube und TikTok zu ernsthaften Konsequenzen führen könnten.

Eine weitere Angst bestand darin, dass durch automatische Filter der Upload von Memes und anderen Inhalten boykottiert würde, was von der Netzgemeinde als Angriff auf die Meinungsfreiheit gewertet wurde. Jetzt ist ein Jahr vorbei und dennoch werden täglich Tausende neuer Videos auf den entsprechenden Plattformen hochgeladen. Gibt es den Uploadfilter überhaupt oder wurde hier viel Wind um nichts gemacht?

In der Verantwortung steht nicht der Nutzer, sondern die Plattform

Aufatmen hieß es, als klar wurde, dass nicht der Nutzer selbst, sondern die Plattform für die Durchsetzung des Urheberrechts verantwortlich gemacht wurde. In Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform ist das neue Gesetz verankert. Portale wie TikTok, YouTube und Facebook sind für das verantwortlich, was Nutzer hochladen und posten.

Ihre Aufgabe besteht darin, entweder direkt gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen und entsprechende Inhalte zu löschen oder aber durch den Erwerb von Lizenzen deren Gebrauch zu legalisieren. Gemessen an der Datenmenge, die pro Tag neu ins Internet geladen wird, ist das eine schier nicht zu bewältigende Aufgabe und hier kommen die automatisierten Uploadfilter ins Spiel.

Treffend wurde die Arbeit dieser Systeme als „Schnipseljagd“ bezeichnet, denn auch der Filter kann nur stichhaltig prüfen und so feststellen, ob fremde Werke oder Ausschnitte von urheberrechtlich geschützten Inhalten enthalten sind. Die Basis für den Uploadfilter ist das „Automatic Content Recognition“ Konzept, was von Plattformen wie YouTube schon seit Jahren genutzt wird.

Erkennt der Video-Gigant beispielsweise, dass in einem Video urheberrechtlich geschützte Serien, Filme oder Musikdateien hochgeladen werden, wird der Inhalt entweder zensiert oder aber komplett gelöscht. Videos werden hierbei nicht nur während des Uploads, sondern auch danach überprüft.

Intelligente Systeme finden winzige Schnipsel geschützter Dateien

Am Beispiel YouTube zeigt sich, dass die Technik bereits weit fortgeschritten ist. Mit dem sogenannten Fingerprinting Verfahren finden Uploadfilter zuverlässig auch jene Videos, die nur winzige Ausschnitte von geschützten Inhalten enthalten. Selbst wenn diese Inhalte nur im Splitscreen gezeigt werden, schlägt der Filter Alarm.

Dann liegt es an YouTube (oder auch TikTok, Facebook und Instagram) zu entscheiden, was mit dem Inhalt passiert. Ist der Content hochwertig und erhaltungswürdig, kann die Plattform entsprechende Lizenzen beantragen und ihn bestehen lassen. Handelt es sich um minderwertigen Content, der für YouTube keinen Mehrwert bietet, wird der Inhalt gelöscht.

Doch auch die Technik ist nicht fehlerfrei und folglich gibt es bis heute Probleme dabei, wie niedrig die Schwellenwerte der Software einzustellen sind. Manche Systeme schlagen erst dann Alarm, wenn eine hundertprozentige Übereinstimmung gefunden wurde. Schon winzige Veränderungen in der Tonspur oder in der Ablaufgeschwindigkeit eines Inhalts können dazu führen, dass die Sicherheitsfilter umgangen werden.

Das ist einer der Gründe, warum das deutsche Urheberrecht eine Ausnahme zugelassen hat. Es wird nun allgemein davon ausgegangen, dass ein maximal 15-sekündiger Schnipsel nicht als Raubkopie zu sehen ist und damit nicht gefiltert werden muss.

Mehr Lizenzen durch Uploadfilter? Die Auswirkungen sind noch gering!

Der Uploadfilter dient vor allem dem Schutz des Urheberrechts und soll Raubkopien jeglicher Art verhindern. Es wurde davon ausgegangen, dass durch die neuen Regelungen mehr Lizenzverträge abgeschlossen würden, besorgte Online-Fans befürchteten eine massenhafte Blockade von Inhalten.

Wie sich die Uploadfilter in der Praxis ausgewirkt haben, ist gar nicht so einfach in Erfahrung zu bringen. Dass im Hintergrund gearbeitet wird, zeigt aber ein Ereignis aus der jüngsten Vergangenheit. Am 12. Juni 2022 gab es beim Social-Media-Giganten einen Livestream, der über die Entdeckungen des James-Webb-Teleskops berichtete. Tausende sahen zu, doch der Livestream wurde plötzlich unterbrochen. Die BBC machte gegenüber Facebook Urheberrecht geltend, da im Livestream Nasa-Material verwendet wurde, was die BBC für sich beanspruchte.

Ganz allgemein sind die großen Plattformen aber kaum bereit, Auskunft über den Einsatz ihrer Uploadfilter zu geben. Meta stellt zwar klar, dass sich die ansässigen Unternehmen (Facebook, Instagram) an die EU-Urheberrechtslinie hält, macht aber keine Angaben dazu, ob es zu vermehrten Lizenzkäufen kam und wie hoch die Rate der geblockten Inhalte ist.

Auch YouTube hüllt sich in Schweigen. Das Großunternehmen gibt zwar an, die Ziele des Artikels 17 zu unterstützen und die Wünsche von Nutzern und Urhebern in Einklang zu bringen, doch wie genau das funktioniert und wie durchschlagskräftig die neuen Regelungen sind, wird nicht beantwortet. Keines der großen Unternehmen gibt Zahlen oder Einschätzungen raus, obwohl diese nach rund einem Jahr sicherlich vorliegen.

GEMA äußert sich positiv zum Uploadfilter

Etwas gesprächsfreudiger zeigt sich die GEMA und weist dabei auf die Providerhaftung hin. Vor allem die rechtliche Grundlage habe sich für Urheber von Kunstwerken deutlich verbessert. Grund dafür ist aber nicht nur der neue Uploadfilter, sondern auch die generelle Entwicklung im Bereich des Urheberschutzes. Hinzu kommt, dass die Nutzung digitaler Musik weiter nach oben schnellt und allein daher auch finanzielle Vorteile für Künstler erzielt werden können.

Fazit: Ein Jahr Urheberschutz und noch keine genauen Definitionen

Dafür, dass alles schon irgendwie ein Jahr läuft, gibt es nur wenige Informationen. Es ist bis heute nicht geklärt, welche Plattformen überhaupt unter das neue Gesetz fallen. Derzeit wird die Anzahl der Unternehmen nur geschätzt und bei den wissentlich betroffenen Diensten wird sich bezüglich Umsetzung und Zahlen in Schweigen gehüllt.

Da das Ministerium selbst nie eine Liste der in Augenschein zu nehmenden Dienste erstellt hat, herrscht auch ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes große Unsicherheit. Es wird vermutet, dass unter anderem Dienste wie Twitter, TikTok, YouTube, Instagram, Facebook, Pinterest und Rumble betroffen sind.

Bekannt sind Sanktionen bei der Umgehung der Uploadfilter allerdings bislang nur von Meta (Facebook und Instagram) und YouTube. Bleibt also abzuwarten, wie sich dieses Online-Gesetz weiterentwickeln wird.

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