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Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz

Die wichtigsten Vorgaben für das richtige Arbeiten am Bildschirmarbeitsplatz

Der moderne Mensch verbringt oft mehr Zeit am Arbeitsplatz als zuhause. Rund 80% der arbeitenden Bevölkerung hat dabei einen Bildschirmarbeitsplatz, ob im Bereich Handel, Handwerk oder Dienstleistung – der PC ist nicht mehr wegzudenken. Die Anforderungen werden höher und gleichzeitig wachsen die Belastungen: Rücken- und Kopfschmerzen sind keine Seltenheit und auch von Begriffen wie Streß, Burnout und Mobbing haben wir alle schon mal gehört oder sind sogar selbst betroffen.. Macht das Büro uns krank?

Sich wohlfühlen im Büro, dazu gehört auch die Ausstattung des Arbeitsplatzes, die Licht-/Luft- und Lärmverhältnisse im Büro – der ergonomische Arbeitsplatz.

Worauf kommt es bei den Umwelteinflüssen an, wo liegen die optimalen Wirkungsgrade?

Licht

Lichtverhältnisse am Bildschirm

Die Qualität der Beleuchtung und die visuelle Gestaltung des Arbeitsumfeldes sind Voraussetzungen für fehler- und ermüdungsfreies Sehen. Sie bestimmen das Wohlbefinden und die Leistungsbereitschaft der Menschen. Eine Reihe von Gütemerkmalen beschreiben die Qualität der Beleuchtung. Diese sind jedoch nicht isoliert zu betrachten, denn die meisten von ihnen stehen in gegenseitiger Wechselwirkung zueinander.

Beleuchtungsniveau – Beleuchtungsstärke

Richtiges, also fehlerfreies und ermüdungsfreies Sehen hängt ganz wesentlich von dem

Beleuchtungsniveau

ab. Das wiederum wird durch die

Beleuchtungsstärke

(gemessen in Lux/lx) bestimmt. Je höher das Beleuchtungsniveau ist, desto höher auch die Sehleistung, also die Genauigkeit und Schnelligkeit, mit der wir die visuellen Informationen aufnehmen. Zwar können wir in Innenräumen nicht so hohe Beleuchtungsstärken wie in der freien Natur mit Werten von 10.000 Lux (bei bedecktem Himmel) bis über 100.000 Lux bei klarem Sonnenschein realisieren, trotzdem bewerten etwa 50% der Befragten eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux als ein gutes Beleuchtungsniveau für das Lesen. Allerdings: Etwa 50% der Menschen finden dieses Beleuchtungsniveau auch wieder zu gering.

Blendung vermeiden

Direktblendung

– sie entsteht durch zu hohe Leuchtdichten von Lichtquellen und Fensterflächen im Gesichtsfeld – beeinträchtigt die Sehleistung und den Sehkomfort. Sie ist ebenso zu vermeiden wie die

Reflexblendung

, die durch Spiegelungen auf glänzenden Flächen entsteht. Folgende Gegenmaßnahmen bieten sich an:

  • Einsatz von Rasterleuchten,
  • Lichteinfall schräg seitlich von oben,
  • Anordnung von Langfeldleuchten parallel zum Fenster,
  • Entspiegelung der Oberflächen am Arbeitsplatz bzw. in der Arbeitsumgebung

Reflexionen

entstehen zum Beispiel, wenn sich helle Flächen im Bildschirm spiegeln. Sie erweisen sich relativ oft als großer Störfaktor. Gegenmaßnahme: Matte und halbmatte, trotzdem aber helle Materialien und Farben im Raum. Empfohlene Reflexionsgrade: für die Wände zwischen 30 und 50 Prozent, für die Decke zwischen 60 und 80 Prozent, für den Fußboden zwischen 15 und 25 Prozent. Arbeitsplatz-Oberfläche, Tastatur und Beleghalter sollen Reflexionsgrade zwischen 20 und 50 Prozent haben.

Lichtfarbe

Ob ein Raum eine warme oder eine kalte Stimmung verbreitet, bestimmen Materialien und ihre Farben. Wie die Farben von Gegenständen wahrgenommen werden, hängt auch von der Farbwiedergabe der Beleuchtung ab.

Der Farbwiedergabe-Index Ra beschreibt die Qualität von Lampen bei der Wiedergabe von Farben. Lampen mit einem hohen Index von 90 oder mehr geben alle Farben sehr natürlich wieder, bei einem niedrigeren Index werden die Farben verfälscht wahrgenommen. Rote Farben werden dann orange gesehen, grüne Farben werden als gelb wahrgenommen.

Zur besseren Unterscheidung werden Lampen in Farbwiedergabestufen unterteilt. Die meisten Lampen haben einen Farbwiedergabe-Index von über 80 und damit eine für unsere Wahrnehmung relativ gute Farbwiedergabe. Glühlampen und Halogen-Glühlampen sowie einige Halogen-Metalldampflampen und einige Leuchtstofflampen haben einen Farbwiedergabe-Index von über 90, d.h. sie geben alle Farben sehr natürlich wieder

Lichtrichtung Schattigkeit

Ohne Licht können wir keine Gegenstände sehen, ohne Schatten sind Gegenstände nur zweidimensionale Bilder. Erst die Lichtrichtung und die Schattigkeit lassen Gegenstände plastisch erscheinen und geben ihnen Tiefe. Zur guten Erkennbarkeit von Körpern, Oberflächen und Strukturen gehören eben Licht und Schatten. Ein heller Raum mit ausschließlich diffusem Licht ohne Schattenbildung wirkt monoton, die fehlende Orientierung und die mangelhafte Erkennbarkeit von Objekten und Entfernungen führen zu Unbehagen.

Lichtrichtung und Schattigkeit bestimmen das visuelle Ambiente mit. Ein gutes Verhältnis von diffusem Licht, z.B. durch indirekte Lichtanteile, zum gerichteten Licht, z.B. durch Rasterleuchten oder Downlights, bewirkt eine angenehme Schattigkeit.

Bei der Leuchtanordnung parallel zum Fenster kann tagsüber die hintere Leuchtenreihe im Raum eventuelle Schlagschatten aufhellen, mit abnehmendem Tageslicht wird die vordere Leuchtenreihe am Fenster zugeschaltet, bzw. „zugedimmt“ und ersetzt schließlich das natürliche Licht.

Beleuchtungsgerechte Bildschirmarbeitsplätze

Arbeitsplätze sind im Raum so anzuordnen, dass die Blickrichtung der Benutzer parallel zur Fensterfront verläuft (zur Vermeidung von Direkt- oder Reflexblendungen). Verursachen zu lange Fensterfronten trotzdem Blendungen, sollen sie durch dicht vor und/oder hinter dem Bildschirm platzierte Stellwände „verkürzt“ werden. Das künstliche Licht muss die selbe Laufrichtung – quer zum Fenster – wie die Stellwände haben. Dort, wo eine solche Aufstellung nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel in Räumen mit zwei Fensterfronten, ist die Direktblendung der Reflexblendung vorzuziehen. Denn diese Direktblendung kann durch Stellwände, Vorhänge, Lamellenstores o.ä. verhindert werden. Dagegen ließen sich Lichtreflexe auf der Bildschirmoberfläche nur bei vollständig abgedichteter Lichtquelle (Verdunkelung) vermeiden.

Lichtschutzeinrichtungen

Um die Umgebungshelligkeit zu reduzieren und so die Kontraste der Zeichendarstellung auf dem Bildschirm zu optimieren, sollen Büroräume mit Bildschirmarbeitsplätzen mit verstellbaren Lichtschutzvorrichtungen ausgestattet sein. Dazu zählen hauptsächlich Rolläden, Markisen, Jalousien (waagerechte Lamellen), Lamellenstores (senkrechte Lamellen) und Rollos. Die Lichtschutzvorrichtungen müssen auch bei starker Sonneneinstrahlung aus den jeweils möglichen Einstrahlrichtungen an Bildschirmarbeitsplätzen eine Direktblendung verhindern. Spiegelungen auf dem Bildschirm müssen vermieden und ausreichende Kontraste der Bildschirmanzeige gewährleistet sein. Darüber hinaus dürfen sich zum Beispiel durch ungünstige Perforationen der Lichtschutzvorrichtungen keine Schattenmuster auf dem Bildschirm bilden. Lichtschutzvorrichtungen müssen eine Sichtverbindung nach außen zulassen.

Welche Lichtschutzvorrichtung die passende ist, hängt zum Beispiel ab von

  • der Ausrichtung der Arbeitsräume (Himmelsrichtung),
  • der Fensternähe der Bildschirmarbeitsplätze,
  • der Qualität der Bildschirmanzeige
  • hinsichtlich Kontraste, Entspiegelung und Darstellungsart (Positiv- oder Negativdarstellung).

 

Beleuchtungskonzepte

Früher wurde in der Regel „direkte Allgemeinbeleuchtung“ empfohlen. Die Fördergemeinschaft Gutes Licht hat festgestellt, dass heute „direktes/indirektes Licht“ in die Büroräume drängt. Möglich sind die folgenden Beleuchtungskonzepte:

  • direkte Allgemeinbeleuchtung,
  • indirekte Allgemeinbeleuchtung,
  • direkt/indirekte Allgemeinbeleuchtung mit abgependelten Leuchten,
  • direkt/indirekte Allgemeinbeleuchtung mit Spezialoptik-Leuchten,
  • direkt/indirekte Arbeitszonenbeleuchtung,
  • indirekte Allgemeinbeleuchtung plus Einzelplatzleuchten

Vorschriften für die Beleuchtung

Die entsprechenden Vorschriften befinden sich in der

Bildschirmarbeitsverordnung

(§ 4, Ziff. 15). Außerdem in der ZH 1/418, die auf die Einhaltung der Vorschriften nach § 7 der Arbeitsstättenverordnung (konkretisiert in den Arbeitsstättenrichtlinien) verweist, und die DIN 5035: „Beleuchtung mit künstlichem Licht“.

 


Klima

Wichtiger „Wirtschaftsfaktor“ im Office. Das Thema Klima gewinnt bei der Büroplanung immer mehr an Bedeutung. Schließlich hat die Qualität der Atmosphäre im Office direkten Einfluss auf die Stimmung, die Motivation, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Und damit auf die Effizienz aller Arbeitsprozesse im Büro. Raumtemperatur, Luftgeschwindigkeit, Raumluft und Lüftungstechnik sind somit wichtige Einflussfaktoren, wenn es um den Erhalt oder die Steigerung der Produktivität im Office geht.

Raumtemperatur

Für Büroräume wird eine Raumtemperatur zwischen 21°C und 22°C empfohlen, sie gilt als behaglich und konzentrationsfördernd. Bei hohen Außentemperaturen sind Werte bis zu 26°C zulässig.

Raumluft

Aus gesundheitlichen Gründen, aber auch zur Förderung der menschlichen Leistungsfähigkeit, muss auf eine zuträgliche Raumluft geachtet werden. Es soll eine relative Luftfeuchtigkeit angestrebt werden, die zwischen 30 und 65 Prozent liegt. Werte über 50 Prozent reduzieren bzw. vermeiden elektrostatische Aufladungen.

Lüften

Natürliche Stoßlüftung per Fensteröffnen und -schließen.
Eine nach wie vor sehr beliebte und einfach Methode ist die sogenannte Stoßlüftung durch kurzzeitiges öffnen und schließen der Fenster. Der Verzicht auf technisch komplexe Klimatisierungstechnik legt mehr Verantwortung in die Hände der Mitarbeiter und spart ganz nebenbei Kosten. Deshalb geht auch der Trend wieder in diese Richtung. Leider sind dieser bewährten Methode physikalische Grenzen gesetzt. Für die natürliche Belüftung beträgt die maximal zulässige Raumtiefe 7,50 Meter. Bei größeren Raumtiefen ist eine natürliche Belüftbarkeit nicht mehr gewährleist.

 


Akustik

Bereits relativ geringer Lärm begünstigt Stress und beeinträchtigt die Leistungskapazität, fanden amerikanische Psychologen an der Cornell University in Ithaca heraus. Gary Evans, Professor für Umweltpsychologie, kam bei seinen Studien zu dem Ergebnis, dass Beschäftigte in lauten Büros um 40 Prozent seltener versuchten, technische oder fachliche Probleme zu lösen. Sie nehmen auch nur halb so viele ergonomische Justierungen an ihrem Mobiliar bzw. ihrem Computer vor wie die Vergleichsgruppe in den ruhigeren Räumen. Gary Evans bezeichnet Stress als eine Erscheinung, die längerfristig sehr ernste Folgen wie zum Beispiel Herzkrankheiten und Muskel-Knochen-Probleme nach sich ziehen kann.

Als eine bedeutende Quelle für Störung und Stress haben sich Lärm und unerwünschte Geräusche wie das unfreiwillige Mithören von Telefonaten am benachbarten Büroarbeitsplatz erwiesen. Insbesondere bei komplexen Tätigkeiten wie dem Abfassen von Texten hemmt der störende Schall die Produktivität und wirkt belastend. Mittlere Schallpegel von maximal 55 Dezibel (A) sind zwar gerade noch erlaubt, aber ungünstig. Im Bürobereich sollten eher Pegel unterhalb von 40 Dezibel (A) angestrebt werden. Dies belegen nicht nur Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA).

Was ist Lärm

Ein Geräusch wird zum einen durch seine Lautstarke (Schalldruck) charakterisiert und zum anderen durch seine Tonhöhe (Frequenz). Dabei werden Geräusche in einem Frequenzbereich zwischen 2000 und 5000 Hz bei gleichem Schalldruck subjektiv als wesentlich lauter empfunden als Geräusche unterhalb oder oberhalb dieses Frequenzbereiches.

Über 65dB Störungen des vegetativen Nervensystems

dB steht für Dezibel. Lautstärke wird in dB (A) gemessen. Zum besseren Verständnis einige Beispiele: Das Grundgeräusch in der freien Natur beträgt 30 – 40 dB. Normale Sprache in einem Meter Entfernung: 55 – 60 dB. Laute Sprache in einem Meter Entfernung: 65 – 70 dB. Starker Straßenverkehr in ca. 7 m Entfernung: 80 – 85 dB. Dauerbelastungen über 65 dB führen zu Störungen des vegetativen Nervensystems, Dauerbelastungen über 90 dB zu Gehörschäden.

In Büros schaffen Telefon, Telefax, Drucker, Kopierer usw. eine vielfach als unangenehm empfundene Lärmkulisse. Gesundheitsgefahren liegen jedoch nicht allein in der Intensität des Schalls, sondern auch in seiner Zusammensetzung, seiner Häufigkeit und seiner Bandbreite. Für Unbeteiligte sind die Gespräche anderer die störendste Lärmquelle im Büro.

Dämmen oder Absorbieren

Die Begriffe Schalldämmung und Schallabsorption müssen exakt auseinander gehalten werden. Dafür ein Beispiel: Eine Trennwand kann gut schalldämmend sein und gleichzeitig einen schlechten Schallabsorptionswert haben. Umgekehrt gilt das gleiche. Während es bei kleineren Büros auf eine möglichst ausgewogene Schalldämmung zwischen Räumen ankommt – nämlich das Schalldämmmaß der Trennwand und der flankierenden Bauteile -, spielt bei großräumigeren Büros das Maß der Schallabsorption im Umgebungsfeld und damit die Sprachverständlichkeit und Nachhallzeit eine wesentliche Rolle. Empfohlene Schallpegelwerte: Einzel- und Kleinraum-Büros 35 bis 40 dB (A), Gruppen- und Großraumbüros 50 bis 55 dB (A)

Maßnahmen gegen akustische Störungen

Während sich visuelle Störungen durch den Einsatz einfacher Raumgliederungssysteme vollständig ausschalten lassen, bedürfen akustische Störungen komplexerer Lösungen.

Wichtigste Maßnahme ist es, die Direktschallübertragung zu unterbinden, zum Beispiel durch schallabsorbierende Raumgliederungssysteme, die zwischen der Schallquelle und dem Empfänger (Ohr, Telefon) aufgestellt sind. Beste Ergebnisse werden erzielt, wenn sitzende Personen gut abgeschirmt in so genannten „akustischen Schattenzonen“ arbeiten.

Außerdem ist der akustische Beurteilungspegel im Raum so stark zu reduzieren, dass die arbeitsschutzrechtlich zulässigen Grenzwerte nicht überschritten werden. Für Räume, in denen überwiegend geistige Tätigkeiten ausgeübt werden, gilt ein oberer Grenzwert von maximal 55 dB (A). Die Richtlinie VDI 2569 empfiehlt für den Hintergrundgeräuschpegel eine Bandbreite von 35 bis 45 dB (A). Daher ist es sinnvoll, möglichst viele schallreflektierende Flächen in absorbierende Flächen umzuwandeln und auch die freien Oberflächen der Möbel und der Raumgliederungssysteme zur Schallabsorption zu nutzen.

Daher müssen Raumgliederungssysteme eine hohe schallabsorbierende Qualität haben. Mit ihnen lassen sich Schallquellen flexibel abschotten und direkte und indirekte Schallübertragungswege unterbrechen. Der Aufwand lohnt sich: In Räumen ohne visuelle und akustische Störungen werden physische und psychische Belastungen vermieden. Dadurch wird die menschliche Konzentrations- und Leistungsfähigkeit gestärkt, die Fehlerquote reduziert und die Arbeitsqualität gesteigert.

 


Farbe

Für das Wohlbefinden des Menschen spielt neben der Beleuchtung auch die Farbgestaltung des Raumes und der Einrichtungsgegenstände eine große Rolle.
Farben entscheiden darüber, ob ein Raum als hell oder dunkel, als kontrastreich oder kontrastarm, als gemütlich oder kühl, als anregend oder eher langweilig empfunden wird. Farben können die Stimmung heben, Leistung und Wohlbefinden steigern, die Wahrnehmung verbessern, zusätzliche Informationen vermitteln und die Sicherheit erhöhen

Sehen

Licht setzt sich aus elektromagnetischen Wellen zusammen. Der Mensch empfindet eine bestimmte Farbe, wenn durch sein Auge das Licht in einer bestimmten Wellenlänge auf die Netzhaut trifft. Für das Farbsehen im Auge sind Farbrezeptoren der Netzhaut des Auges verantwortlich.
Zum guten Sehen benötigt der Mensch ausreichende Helligkeit. Diese entsteht im Raum durch die Stärke des Lichts, wie sie von der natürlichen Beleuchtung (Tageslicht) oder der künstlichen Beleuchtung ausgeht. Doch erst, wenn dieses Licht von Flächen im Raum reflektiert wird, entsteht ein Helligkeitseindruck im Auge.

Helligkeit

Während eine schwarze Fläche das auftretende Licht fast vollständig verschluckt, reflektiert eine weiße Fläche den größten Teil. Den Anteil des abgegebenen Lichts drückt der Reflexionsgrad aus. Er wird in Prozent oder als Zahl ohne Einheit angegeben. Bei einem Reflexionsgrad von 70 Prozent bzw. von 0,7 werden 70 Prozent des auftreffenden Lichts reflektiert.
Sowohl die Farbrezeptoren (siehe oben) als auch die Helligkeitsrezeptoren, die sich ebenfalls auf der Netzhaut des Auges befinden, sprechen bei gleicher Intensität des Lichts besonders auf Licht mit einer Wellenlänge von Lindgrün bis Blaugrün an. Diese werden heller gesehen als die anderen. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, diese Farben besonders dort einzusetzen, wo es auf ein schnelles und sicheres Erkennen ankommt. Im Büroraum, besonders wenn an Bildschirmen gearbeitet wird, ist es wichtig, dass es einerseits ausreichend hell ist, aber andererseits keine Blendungen durch zu helle Flächen auftreten. Deshalb sind für die Gestaltung größerer Flächen Pastellfarben geeignet.

Farbliche Gestaltung von Büroräumen

Für die farbliche Gestaltung der Büroräume sollten diese Farbzusammenhänge und die psychologische Wirkung der Farben berücksichtigt werden. Farbkombinationen in den Arbeitsräumen können die gewünschte Arbeitsatmosphäre widerspiegeln. In Empfangsräumen können die eingesetzten Farben auch das Image der Firma prägen. Da jeder Mensch eigene persönliche Vorlieben und Abneigungen gegenüber einigen Farben entwickelt, sollte in Büroräumen eine möglichst neutrale Farbgebung gewählt werden. In einer solchen neutralen Farbumgebung können motivierende und aktivierende Farbakzente durch Bilder, einzelne farbige Gegenstände oder Pflanzen gesetzt werden.

Ohne Beurteilung keine Verbesserung

Sind die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz nicht bekannt, kann sich auch niemand davor schützen. Eine der grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d.h. mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen. Ermittelte Gefahren können durch Verbesserungsmaßnahmen abgestellt oder gemindert werden.

 


Mögliche Gefahrenquellen erkennen

Das Arbeitsschutzgesetz verweist allgemein auf mögliche Gefahrenquellen. Sie werden zum Beispiel für Bildschirmarbeit in der

Bildschirmarbeitsverordnung

oder für Arbeitsstätten in der Arbeitsstättenverordnung durch Gestaltungsanforderungen konkretisiert. Die Gefährdung kann gegeben sein durch:

  • die Arbeitsstätte: Verkehrswege, Beleuchtung, allgemeine Sicherheit
  • den Arbeitsplatz: Mobiliar, Fläche
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen: Lärm, Klima, Gefahrstoffe
  • Maschinen und Geräte, z.B. Bildschirm
  • Arbeitsstoffe, z.B. Lösungsmittel
  • Arbeitsabläufe, Arbeitsverfahren
  • Arbeitszeit, z.B. Nachtarbeit
  • unzureichende Qualifikation

Die Gesundheit wird beispielsweise am Bildschirmarbeitsplatz gefährdet, wenn durch einen zu hohen Tisch und eine fehlende Fußstütze die Füße nicht auf dem Boden stehen können. Rücken und Beine werden dadurch überbeansprucht. Eine psychisch wirkende Gesundheitsgefahr stellt beispielsweise Lärm dar oder die fehlende Schulung für ein Computerprogramm. Beides führt zu erhöhtem Streß, der auf Dauer körperliche Folgen haben kann.

Die aufgezählten Gefährdungsbereiche im Gesetz sind nicht abschließend. Vielmehr muß vom Leitbild des Arbeitsschutzgesetzes ausgegangen werden, das ein umfassendes Verständnis von Gesundheitsschutz beinhaltet und auf die Vermeidung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingter Erkrankungen abzielt.

 


Gesundheit

Ergonomie – Voraussetzung für Gesundheit im Büro

Nur gesunde Mitarbeiter arbeiten motiviert, innovativ und effizient. Um dafür optimale Voraussetzungen zu schaffen, müssen die einschlägig anerkannten ergonomischen Anforderungen erfüllt werden. Deshalb wird hier unter anderem darüber informiert, welche Maßnahmen notwendig sind, damit Büroarbeit nicht krank macht.
Ergonomie gilt hier als Oberbegriff für Anatomie, Physiologie und Psychologie der Arbeit. Sie zielt auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Anpassung von Arbeitsmitteln und Arbeitsumgebung. Dabei gilt der Grundsatz: Im Mittelpunkt steht der Mensch.

Unter welchen Umständen kann Büroarbeit krank machen?

Mehr als zwei bis vier Stunden tägliche Arbeit am Computer und eine ungünstige Gestaltung des Arbeitsplatzes sind Risikofaktoren, die bereits zu gesundheitlichen Schäden führen können,“ sagt der New Yorker Facharzt für Überlastungsschäden, Dr. Emil Pascarelli. Seine Forschungen haben ergeben: Überlastung und Fehlhaltung führen zu Sehnen- und Muskelschäden.

Risikofaktoren

Für den Gießener Arbeitswissenschaftler Prof. Dr. Dieter Lorenz hat Computerarbeit immer dann fatale Folgen, wenn

  • die Sitzhaltung des Benutzers nicht stimmt,
  • der Abstand und der Winkel zum Bildschirm falsch ist,
  • der Monitor eine schlechte Auflösung hat
  • und sich Leuchten darin spiegeln.

Unter diesen Voraussetzungen, so Lorenz, bekomme der Mitarbeiter am Computer „schwere körperliche Probleme“. Dabei spiele nicht nur der Computer eine Rolle, sondern auch Tisch, Stuhl und Beleuchtung.

Schwere Schäden oft erst nach Jahren

Für Lorenz steht fest, dass von den 86 Millionen Fehltagen pro Jahr, die allein auf Rückenleiden zurückzuführen sind, ein großer Teil auf das Konto schlecht gestalteter Bildschirmarbeitsplätze geht. Viele Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter würden diese Probleme unterschätzen. Augenbrennen und Kopfschmerzen treten nicht sofort bei Einschalten des Computers auf und gingen abends wieder weg. Und außerdem: „Probleme an Knochengerüst oder Nerven zeigen sich erst nach Jahren.“ Dann sei es allerdings meistens zu spät, um mit Hilfe eines ergonomischen Arbeitsplatzes noch etwas zu retten.

Verordnung

Wichtigste Grundlage der ergonomischen Gestaltung von Büroarbeitsplätzen ist die Bildschirmarbeitsverordnung, die jedem Arbeitgeber eine „Gefährdungsbeurteilung“ der vorhandenen Büroarbeitsplätze vorschreibt. Diese auf einer EU-Richtlinie beruhende gesetzliche Grundlage nennt nicht nur die Bedingungen für Bildschirm, Tastatur, Büro-Arbeitstisch und Büro-Arbeitstuhl, sondern bezieht sich auch auf die Umgebung: Platzbedarf, Beleuchtung, Reflexe und Blendung, Lärm, Klima, Strahlungen und Luftfeuchtigkeit. Außerdem werden Mindestanforderungen an die Software gestellt.
Auf die folgenden Kriterien sollte bei der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen unbedingt geachtet werden:

Arbeitstisch

 

  • Tiefe

    der Arbeitsfläche

    • Tiefe der Bürotische mindestens 80 cm,
    • Tischtiefen von 90 cm und mehr bei größeren Bildschirmen sind zweckmäßig, da aus Sicherheitsgründen kein Teil des Bildschirms oder der Verkabelung über die Tischtiefe hinausragen darf.
  • Größe

    der Arbeitsfläche

    • Tischfläche mindestens 160 x 80 cm oder mindestens 1,28 qm (in die Rechnung dürfen nur Flächen mit einer Tischtiefe von mindestens 80 cm einbezogen werden, Tischtiefen unter 80 cm gelten nicht als Arbeits-, sondern als Stell- oder Ablagefläche.
  • Höhe

    der Arbeitsfläche

    • Arbeitshöhe soll je nach Körpergröße zwischen 19 und 28 cm über Sitzflächenhöhe sein,
    • Arbeitshöhe – einschließlich zum Beispiel Tastaturhöhe – von 75 cm soll nicht überschritten werden. Voraussetzung hierfür sind:
      • Tischhöhe nicht höhenverstellbar von 72 cm,
      • Tischhöhe höhenverstellbar mindestens 68 – 76 cm,
      • Höhenverstellung ist in bestimmten Fällen ergonomisch zweckmäßig, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
  • Beinraumfreiheit

    am Arbeitsplatz

    • aus ergonomischen Gründen ist sowohl am Arbeitsplatz als auch am Bildschirm-Arbeitsplatz ein ausreichend bemessener Beinraum erforderlich (gemessen wird sowohl bei festen als auch bei höhenverstellbaren Arbeitstischen von der Tischflächenhöhe von 72 cm aus).
    • Beinraum muss mindestens sein:
      • Höhe: 65 cm, besser 69 cm
      • Breite: 60 cm
      • Tiefe: 60 cm
      • der Fußraum muss eine Tiefe von 80 cm haben.
  • Elektrifizierung

    am Arbeitsplatz muss erfolgen durch:

    • leitungsführende Schächte oder Kanäle,
    • mit Zugentlastungseinrichtungen,
    • sowie sichere Leitungsführungen.
  • Standsicherheit

    Der Büro-Arbeitstisch muss lt. GS-Zeichen und gemäß DIN 4554 standsicher sein und bei Schwingungen eine Dämpfung aufweisen, um die Bildstabilität auf dem Bildschirm sicher zu stellen.

 

Flächenbedarf für Büroarbeitsplätze

  • DIN 4543 Teil 1 wird eingehalten,
  • für Bildschirmarbeitsplätze sollte einschließlich anteiliger Verkehrswege eine Bürofläche von 10 qm (in Großraumbüros von 15 qm) vorgesehen sein,
  • die freie Bewegungsfläche am Büroarbeitsplatz muss für den Beschäftigten mindestens 1,5 qm betragen und darf an keiner Stelle weniger als 1 Meter tief sein.

 

Bürostuhl- Was ist zu beachten?

Büro-Sitzmöbel mit Ergonomiekomfort leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit. Und sie steigern Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter.

Sitzen bedeutet Schwerstarbeit für Muskeln, Sehnen, Bänder, Wirbelsäule und Bandscheibe. Deshalb sind Bewegungsmangel und langes Sitzen eine sehr große Belastung für die Wirbelsäule. Muskulatur, Wirbelsäule und Bandscheibe müssen bei stundenlangem Sitzen erhebliche Haltearbeit leisten. Eine krumme Sitzhaltung, auch Rundrücken genannt, ist Ursache von Schmerzen in Kopf, Nacken, Schultern, Armen, Magen, Kreuz und Beinen.

Dynamisches Sitzen

Ein wichtiger Beitrag zur Vorbeugung von Schäden ist das „dynamische Sitzen“. Dynamisches Sitzen verlangt nach häufigem ändern der Sitzposition, dem Wechsel zwischen vorderer und hinterer Sitzposition, Einbeziehung einer körpergerechten Rückenstütze und Nutzung der gesamten Sitzfläche. Dynamisches Sitzen entlastet die Wirbelsäule, entspannt die Muskulatur, die inneren Organe werden nicht eingeengt, der Stoffwechsel wird gefördert, und es kommt nicht zu Ermüdungen.

Konkrete Anhaltspunkte für die Anforderungen an einen ergonomischen Bürostuhl liefern die DIN 4551, DIN 4556, EN 1335-1 und EN 1335-2, die Regelwerke der Verwaltungs- und Berufsgenossenschaft, aber auch die zitierten „Sicherheitsregeln für die Bildschirmarbeit“.

Ergonomische Mindeststandards für Büro-Arbeitsstühle:

  • Sitzbreite von 400 – 480 mm
  • Sitztiefe 380 – 440 mm
  • Sitzhöhen-Verstellung 400 – 510 mm
  • Rückenlehnenbreite 360 – 480 mm
  • Höhe der Rückenlehnen-Oberkante mind. 450 mm
  • Rückenlehnen sollen bis in den Bereich der Schulterblätter reichen
  • Rückenlehne in der Neigung verstellbar
  • Tiefenfederung – auch in niedrigster Einstellung – damit das Körpergewicht beim Hinsetzen abgefedert und die Wirbelsäule entlastet wird.

Hinweis: Bei der Beschaffung von Büro-Arbeitsstühlen und -tischen ist auf das GS-Zeichen einer zugelassenen Prüfstelle zu achten, das die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen bescheinigt.

Weitere Anforderungen an Büro-Arbeitsstühle:

  • mit GS-Zeichen versehen,
  • mit fünf Auslegern mit gebremsten Rollen oder
  • auf fünf gleichartigen Abstützpunkten,
  • mit Tiefenfederung – auch in niedrigster Einstellung -, damit Körpergewicht beim Hinsetzen abgefedert wird,
  • Rückenlehne sollte bis zu den Schulterblättern reichen und dynamisches Sitzen ermöglichen

 

Sitzen und stehen im Wechsel

Wer im Büro über mehrere Stunden ausschließlich sitzend arbeitet, genießt trotz moderner Arbeitsplatzgestaltung aus langfristiger Sicht nur einen scheinbar vorteilhaften Komfort. Untersuchungen zeigen zum Beispiel folgendes:

  • Durchgehendes Sitzen über viele Stunden belastet die Bandscheiben um bis zu 40% mehr als das Arbeiten im Stehen. Ungestütztes, vorgebeugtes Sitzen verdoppelt diese Belastung sogar. Die Bandscheiben werden zusammengepresst, eine Versorgung mit Nährflüssigkeit kann nur noch bedingt stattfinden. Die Folgen sind Wirbelsäulenerkrankungen, Verspannungen, Schmerzpausen und eine schleichende Erhöhung der Krankheitsrate.
  • Der Verzicht auf zwischenzeitliches Aufstehen macht müde, besonders nach der Mittagspause. Der Kreislauf wird nicht angeregt, die Konzentration lässt nach – und damit auch die Produktivität.
  • Selbst ein moderner, auf dynamisches Sitzen ausgelegter, hochwertiger Bürostuhl löst diese Probleme alleine nicht, wenn der Nutzer viele Stunden weder aufsteht, noch ein paar Schritte geht.
  • Erst die Kombination aus dynamischem Sitzen und häufigem Aufstehen fördert den osmotischen Nährstoff- und Flüssigkeitsaustausch. Je häufiger dieser Wechsel stattfindet, desto „frischer“ und gesunder gestaltet sich die Arbeitssituation.

Tipps

Der Komfort moderner Büros verleitet zum Sitzenbleiben bei der Arbeit. Deshalb sollte man sich trotz bester Qualität des Sitzmöbels hin und wieder selbst zum Aufstehen und Bewegen motivieren. Hier einige Tipps:

 

  • Drucker, Faxgerät oder sogar das Telefon außerhalb des unmittelbaren Greifraumes anordnen.
  • Ordner und Hängeregistraturen nicht direkt am Arbeitsplatz platzieren. Lieber in einigen Metern Entfernung oder wenigstens in der „Streckzone“ oberhalb des Schreibtisches.
  • Schon fünf mal an einem langen Nachmittag kurz aufstehen und zwei Meter zum nächsten Schrank gehen kann den Kreislauf wieder in Schwung bringen.
  • öfter mal im Stehen telefonieren – das lockert nicht nur den Körper.
  • Zum internen Gedankenaustausch öfter das persönliche Gespräch suchen, zum Arbeitsplatz des Kollegen herübergehen oder ein paar Worte im Stehen oder Vorübergehen wechseln. Das spart übrigens die eine oder andere lange interne Mitteilungen per elektronische Post.
  • Sich einfach mal den Luxus gönnen, einige Arbeiten im Stehen zu erledigen – zum Beispiel das Sortieren von Unterlagen oder das Notieren erster kreativer Ansätze mit lockerer Hand.

 

Jeder dritte Bildschirmarbeitsplatz mit Mängeln (Zielgruppenbefragung bei 609 Unternehmen)

Jeder dritte Büroarbeitsplatz in Deutschland entspricht nicht den gesundheitlich notwendigen ergonomischen und sicherheitstechnischen Kriterien. Dieses niederschmetternde Ergebnis zeigt eine Zielgruppenbefragung, die jetzt bei 609 Unternehmen im Auftrag des Deutschen Büromöbel Forums (DBF), Düsseldorf, durchgeführt wurde. Die Untersuchung belegt, dass zur Zeit nur an 65 Prozent der insgesamt etwa 18 Millionen Bildschirmarbeitsplätze die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Arbeitsplatzanalysen durchgeführt wurden.

Vor zwei Jahren hatte bei einer in gleicher Weise vorgenommenen Befragung die Zahl der nicht analysierten Bildschirmarbeitsplätze noch bei nur 32 Prozent gelegen. Damit ist der Anteil der Unternehmen, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, seit 1999 sogar noch gestiegen.

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern ergonomisch und sicherheitstechnisch schlecht ausgestattete Arbeitsplätze zumuten, sollten eigentlich wissen, dass dies mannigfache Gesundheitsschäden nach sich ziehen kann, stellt dazu der Vorsitzende des Büromöbel Forums, Willi Schneider, fest, und lässt auch das Argument nicht gelten, die Einrichtung vorbildlicher Arbeitsplätze verursache (zu) hohe Kosten: Gesunde Arbeitsplätze sind um ein Vielfaches billiger als die Aufwendungen, die durch krankheitsbedingte Fehlzeiten entstehen.

Das Deutsche Büromöbel Forum führt das Nachlassen in den Bemühungen um bessere Arbeitsbedingungen im Büro unter anderem auf Nachlässigkeit und auf falsches Einschätzen der gesetzlichen Bestimmungen zurück. Die Bildschirmarbeitsverordnung, die als nationale Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie erlassen wurde, verlangte eine Analyse aller vorhandenen Arbeitsplätze sowie bis Ende 1999 die Beseitigung festgestellter Mängel. Dadurch entstand zwischen 1997 und 1999 für viele Firmen ein öffentlicher Druck, die damals noch neue Verordnung auch zu befolgen.

Inzwischen scheinen viele Unternehmen nicht zu beachten, dass die Bildschirmarbeitsverordnung auch für alle neu eingerichteten Arbeitsplätze zwingend eine Überprüfung vorschreibt. So fällt zum Beispiel bei den 2001 ermittelten Zahlen auf, dass im Bereich Dienstleistung nur bei 64 Prozent der Firmen eine Arbeitsplatzanalyse durchgeführt wurde, während es vor zwei Jahren noch 76 Prozent waren.

Erstaunen und Unverständnis ruft bei Fachleuten auch ein weiteres Ergebnis der neuen Zielgruppenbefragung hervor: Nur bei 89 Prozent (1999: 81 Prozent) der Unternehmen, die Arbeitsplatzanalysen durchgeführt haben, wurden die entsprechenden Ergebnisse auch gesichtet bzw. ausgewertet. Bei den verbleibenden 11 Prozent verschwanden die Untersuchungsunterlagen offensichtlich in der Ablage, wahrscheinlich im Glauben, damit den Vorschriften Genüge getan zu haben. Hier unterblieben also die notwendigen Folgemaßnahmen.

Dort, wo Arbeitsplatzbeurteilungen durchgeführt wurden, stießen die Verantwortlichen vor allem auf Mängel bei der Monitorplatzierung mit 29 Prozent und bei Büromöbeln mit 27 Prozent (es waren Mehrfachnennungen möglich). Mit 20 Prozent war auch das Problemfeld Klima, Akustik, Licht zahlreich vertreten. Außerdem entdeckten die Prüfer ergonomische Mängel (15 Prozent) und Probleme bei der Raumgestaltung (9 Prozent). In nur 11 Prozent der Fälle wurden keine Mängel festgestellt.

Bei mangelhaften Büromöbeln dürfte es sich unter anderem um Bürostühle handeln, die nicht das gesundheitsfördernde dynamische Sitzen ermöglichen, aber auch um Schreibtische, die zu wenig Fläche bieten, kaum anpassbar und nicht flexibel sind.

In den Firmen, in denen eine Analyse vorgenommen wurde, haben 80 Prozent auch Veränderungen an den Arbeitsplätzen durchgeführt. Von den Unternehmen, die bisher nichts unternommen haben, sind nur fünf Prozent bereit, noch in diesem Jahr eine Analyse durchzuführen. Das bedeutet, dass an rund 30 Prozent aller Bildschirmarbeitsplätze auch künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen gearbeitet wird.

Daraus zieht Willi Schneider ein eigentlich selbstverständliches Fazit: Die Ergebnisse dieser aktuellen Befragung sollten für die zuständigen Behörden wie Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften ein Signal sein, von säumigen Unternehmen und Verwaltungen die Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung zu verlangen, denn schließlich geht es dabei um die Gesundheit von Millionen von Beschäftigten.

Unternehmen, die ihre Arbeitsplätze analysieren und bei organisatorischen Veränderungen auf dem Laufenden bleiben möchten, können sich dabei von qualifizierten Büroeinrichtern aus dem kompetenten Fachhandel beraten lassen.

Mit freundlicher Unterstützung: Verband Büro-, Sitz-, und Objektmöbel e. V (BSO)

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